Mediation in Englisch
Was ist Mediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung mit Hilfe eines neutralen Dritten, des/der Mediators/Mediatorin. Mit seiner/ihrer Unterstützung erarbeiten die Parteien selbstständig und eigenverantwortlich für beide Seiten akzeptable Lösungen. Der/die Mediator/in hat dabei, anders als ein Richter, keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt. In den USA hat sich seit rund 25 Jahren die „Mediation“ (engl. Vermittlung) als eine besonders erfolgreiche Form der außergerichtlichen Konfliktlösung bewährt.
Sowohl im Arbeits- als auch im externen und internen Wirtschaftsbereich läuft die Mediation den anderen Konflikt-Beilegungsverfahren den Rang ab. Die größten 200 US-Unternehmen haben sich gegenseitig in Mediations-Klauseln verpflichtet, vor gerichtlichen Streitigkeiten auf diese Weise eine Lösung anzustreben.
Zehn große Nahrungsmittelanbieter haben dies sogar im Hinblick auf ihre Marken-, Verpackungs- und Marketingstreitigkeiten vereinbart. Auch wenn unser gesamtes Rechtssystem mit dem amerikanischen nicht zu vergleichen ist, ist die Methode dieser einvernehmlichen außergerichtlichen Konfliktlösung durchaus übertragbar.
Ablauf der Mediation
Bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem Vertragspartner können Sie jederzeit eine Mediationsvereinbarung schließen.
Haben sich die Parteien für die Mediation entschieden, müssen sie anschließend eine/n Mediator/in auswählen.
Vielfach lassen sich die Parteien auch während des Mediationsverfahrens durch ihre Anwälte beraten. Letztere bereiten das Verfahren vor, beraten und unterstützen ihre Partei beim Einigungsprozess und prüfen Vergleichsvorschläge und Verträge. Beide Parteien müssen der Mediationssprache Englisch mächtig sein (bei internationalen Geschäftsbeziehungen). Im Zweifelsfall muss ein/e Dolmetscher/Dolmetscherin hinzugezogen werden.
- Eröffnungsphase Der/die Mediator/in erklärt den Parteien den Ablauf der Mediation und legt mit ihnen Verhaltensregeln für das weitere Verfahren fest. Daraufhin schließen die Parteien mit dem Mediator einen Mediationsvertrag.
- Darstellen des Konfliktes Jede Partei schildert den Streit aus ihrer Sicht. Die verschiedenen Ansichten, Wertungen und Hintergründe des Konfliktes werden herausgearbeitet und Gemeinsamkeiten festgehalten.
- Bearbeiten der Konfliktpunkte Die Parteien versuchen, die Sicht des anderen zu verstehen und die dahinter liegenden Interessen und Ziele zu erkennen.
- Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten Die Parteien erarbeiten eigenverantwortlich, mit Unterstützung des/der Mediators/Mediatorin, verschiedene Lösungsmöglichkeiten und prüfen, inwieweit diese mit ihren Interessen und Zielen übereinstimmen. Danach wählen sie die für beide beste Lösung aus.
- Festhalten der Lösung Die Parteien protokollieren die gefundene Lösung und halten sie vertraglich fest. Sie können den Vertrag zuvor durch ihren Anwalt prüfen lassen. Der/die Mediator/in kann auf Wunsch der Parteien auf verschiedene Weise einen vollstreckungsfähigen Titel herbeiführen.
Kosten einer Mediation
Das Honorar je Mediator/in liegt bei € 175,- pro Stunde zzgl. 19% MwSt. Ob ein/eine einzelne/r Mediator/in oder mehrere tätig werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall und vom Willen der Parteien ab.
Mediationsvorbereitung und Einarbeitung wird gesondert berechnet, in den meisten Fällen ein halber Tagessatz. Ist die Mediation erfolgreich, sparen die Parteien die Kosten für ein Gerichtsverfahren, das nicht selten über mehrere Instanzen läuft. Die Parteien teilen sich die Mediationskosten, bei Gericht hängt die Kostenentscheidung vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Schnelligkeit des Verfahrens gibt außerdem Planungssicherheit, ausreichend Liquidität und senkt die Zinsverluste.
| Kosten einer Mediation | ||
| Streitwert | Mediation (1 Tagssatz) | Gericht |
|---|---|---|
| € 10.000,- | € 1.200,- bis € 2.000,- (1) | € 6.600,- (2) |
| € 100.000,- | € 1.200,- bis € 2.400,- | € 20.400,- |
| € 1.000.000,- | € 1.200,- bis € 2.800,- | € 78.900,- |
(1) Bei dem Mediatorhonorar (exklusive UST) sind Anwaltskosten der Parteien nicht berücksichtigt.
(2) Die Prozesskosten 1. und 2. Instanz beinhalten Gerichtsgebühren und Anwaltskosten für beide Parteien exklusive UST (= Höhe des „Prozessrisikos“).
Benötigen Sie mehr Informationen zur Mediation? Lassen Sie es uns wissen, wir beraten Sie gerne!
Vorteile der Mediation
Mediation kann eine effektive und kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit sein. Sie ist:
- schnell Mediationsverfahren kennen keine zweite Instanz und können oft in einer Sitzung ohne umfangreichen Schriftverkehr mit einem Vergleich beendet werden.
- kostengünstig Bei höheren Streitwerten ist Mediation erheblich günstiger als ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen. Das unbürokratische Verfahren spart Zeit und damit Geld.
- berücksichtigt Geschäftsbeziehungen Die einvernehmliche Streitbeilegung bietet gute Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Eine „Frontenverhärtung“ wird vermieden.
- diskret Mediationsverfahren sind – anders als Gerichtsverfahren – nicht öffentlich. Konflikte können so diskret gelöst werden.
- interessengerecht Ein Gericht kann einer Partei nur das zusprechen, was sie beantragt hat. In der Mediation können für beide Parteien vorteilhafte Lösungen gefunden werden, die noch nicht erwogen worden sind („win-win-Lösungen“).
- justizentlastend Jede erfolgreiche Mediation schont Ressourcen bei der Justiz.

